Die Entgelttransparenz steht an
Gehaltstransparenz ist kein HR-Projekt. Sie ist ein Change-Projekt.
Was das für Sie bedeutet
§
Was auf Sie zukommt
Gehalt oder Gehaltsspanne schon vor dem Vorstellungsgespräch, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ein Auskunftsrecht für Mitarbeitende. Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten. Und bei einer nicht erklärbaren Lohnlücke von 5 % oder mehr muss nachgebessert werden. Die EU-Frist lief am 7. Juni 2026 ab, das deutsche Gesetz wird gerade vorbereitet.
→
Was ich mache
Ein Readiness-Check Ihrer Vergütungsstrukturen und Prozesse. Nachvollziehbare Kriterien für Einstufung und Entwicklung. Führungskräfte, die Gehaltsentscheidungen sicher erklären können. Und eine Kommunikation, die Ihre Belegschaft mitnimmt, bevor die ersten Fragen kommen.
✓
Was danach anders ist
Ihre Organisation kann die neuen Regeln nicht nur erfüllen, sondern auch leben. Die rechtliche Bewertung gehört in die Hände Ihrer arbeitsrechtlichen Beratung, um die Umsetzung im Alltag kümmere ich mich.

